Neben der Staatsbürgerschaft ist auch der Stammvereinsstatus Futsal erforderlich, um im Nationalteam einberufen werden zu können. (Diese Voraussetzung gilt auch als Spielberechtigung für den ÖFB Futsal Cup.)
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Mag. Stefan Gogg (Leiter Organisation Direktion Sport, Leiter Breitenfußball, Management Nachwuchs Nationalteams) beantwortet im Interview die Frage, welche Auswirkungen die Stammvereinsregelung auf das Nationalteam hat und ob sich das Nationalteam auch auf weitere Stammvereinswechsel auswirken wird.